Ausbau der Bahnstrecke 
München–Mühldorf–Freilassing (ABS 38)

Sehr geehrte Anwohnende, 
im Planfeststellungabschnitt 3.2 (Feichten-Kirchweidach-Tyrlaching) der Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS 38) findet vom 16.09.2024 bis einschließlich 15.10.2024 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben statt.

Die weiteren Details zur Einsicht der Planunterlagen sowie zu formalen Verfahrenseinwänden finden Sie hier.

Das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde kann aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung während der laufenden Auslegung keine Fragen zu den Planunterlagen beantworten.

Die Betroffenheit der Einwender im Planfeststellungsabschnitt 3.2 ergibt sich aus den Planunterlagen, die von diesen selbstständig und eigenverantwortlich zu sichten sind.

Sofern offene Fragen bzw. Punkte bestehen, sind diese in Form einer Einwendung im Verfahren abzugeben. Im weiteren Verlauf wird diese Einwendung an die Vorhabenträgerin zur Erwiderung weitergegeben. In einem später stattfindenden Erörterungstermin können diese Einwendungen mit der Vorhabenträgerin und der Anhörungsbehörde diskutiert werden. Weiter können die Einwender in diesem Termin Fragen an die Vorhabenträgerin richten.

Als Kontaktmöglichkeit steht ausschließlich das Funktions-E-Mail-Postfach SB1-mue-nrb@eba.bund.de sowie die Postanschrift der Außenstelle München des Eisenbahn-Bundesamtes zur Verfügung, wie der Bekanntmachung zu entnehmen ist.

Einwendungen im laufenden Verfahren können gem. § 18a AEG  bis zum Ende der Einwendungsfrist elektronisch über das Funktionspostfach SB1-mue-nrb@eba.bund.de oder postalisch an die Außenstelle München des Eisenbahn-Bundesamtes abgegeben werden. Die Einwendung kann entsprechend der aktuell gültigen Rechtslage in eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren über das genannte Funktionspostfach als normale E-Mail abgegeben werden. Alle wichtigen Informationen sind der aktuellen Bekanntmachung zum Verfahren zu entnehmen.

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